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Die Teilkasko-Versicherung - kompakt erklärt von der ITS

Bei der sogenannten Teilkasko-Versicherung, die im Volksmund oftmals einfach als Teilkasko bezeichnet wird, handelt es sich um einen optionalen Bestandteil der Kfz-Versicherung. Das heißt: Die Teilkasko-Versicherung fällt nicht unter das Pflichtversicherungsgesetz - sie bietet Fahrzeughaltern aber große Vorteile, sofern es zu Schäden am eigenen Fahrzeug kommt. Was das konkret bedeutet und worauf Sie beim Abschluss eines solche Zusatzes achten sollten, verrät Ihnen unser Ratgeber.

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Funktionsweise und Unterschiede zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Ein Kraftfahrzeug geht immer mit finanziellen Risiken einher. Dazu gehören neben den durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckten Fremdschäden auch solche Schäden, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen. Um diese Risiken zu minimieren oder zumindest kalkulierbar zu machen, werden die sogenannten Kasko-Versicherungen angeboten, die sich wiederum in Teil- und Vollkasko gliedern, wobei die Vollkasko-Versicherung immer auch die Teilkasko-Versicherung enthält.

Vorteile für Versicherungsnehmer

Zwar erhöht die Teilkasko-Versicherung die monatlichen Beiträge der Kfz-Versicherung. Dafür schützt sie jedoch vor vielerlei Schäden, die im Laufe eines Autolebens entstehen und zu nicht eingeplanten finanziellen Belastungen führen können. Versicherungsnehmer können den jährlichen Mehrbetrag der Kfz-Versicherung damit kalkulieren und müssen sich um diverse Schadensarten, die das eigene Kraftfahrzeug betreffen, keine Sorgen mehr machen.

Ein weiterer Vorteil der Teilkasko ist die Tatsache, dass bei der Beitragsberechnung keine Schadenfreiheitsklassen berücksichtigt werden. Auch Fahranfänger mit einer eher ungünstigen SF-Klasse können somit ohne Nachteile in den Genuss des Teilkasko-Schutzes kommen und damit von einem erweiterten Versicherungsschutz profitieren.

Selbstbeteiligung

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Teilkasko-Versicherung optional mit einer sogenannten Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Das heißt: Bei jedem durch die Teilkasko zu regulierenden Schaden muss der Versicherungsnehmer einen festgelegten Betrag selbst bezahlen. Das wirkt sich wiederum positiv auf den jährlichen Beitrag aus - je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Beitrag. Üblicherweise werden 150,00 Euro vereinbart , da diese Selbstbeteiligung einen guten Kompromiss darstellt. Es ist allerdings auch möglich, ganz auf die SB zu verzichten oder einen höheren Tarif zu wählen.Allerdings muss man die Höhe der Selbstbeteiligung in der Teilkasko immer mit den zu erwartenden Schäden ins Verhältnis setzen. Schlimmstenfalls greift der Versicherungsschutz der Kfz-Teilkasko sonst gar nicht, weil die Höhe der Schäden immer im Bereich der Selbstbeteiligung liegt.

Tarife und sinnvolle Ergänzungen beachten

Es gibt eine Art Basisleistung, die nahezu jede Teilkasko-Versicherung erfüllt und bei der es um die Abdeckung diverser Schäden geht, die in den folgenden Absätzen dieses Ratgebers behandelt werden. Sinnvoll ist es nichtsdestotrotz, den Versicherungsschutz zu hinterfragen und gegebenenfalls zu vergleichen. Denn nicht immer sind alle Eventualitäten im Versicherungsvertrag berücksichtigt - das beste Beispiel dafür sind Folgeschäden durch den gefürchteten Marderbiss . Einige Teilkasko-Versicherungen übernehmen hier nur direkte Schäden, wie beispielsweise defekte Schläuche oder beschädigte Kabel. Andere Versicherer bieten ihren Kunden hingegen auch eine Absicherung gegen Folgeschäden. So kann es beispielsweise schnell passieren, dass durch Austritt des Kühlwassers und eine anschließende Überhitzung des Aggregats größere Schäden entstehen. Dieses Risiko besteht nicht nur in der Theorie: Alleine im Jahr 2015 wurden 207.000 Schäden durch Marderbisse in Deutschland registriert. (Quelle: cosmosdirekt) 

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Berechnung der Beiträge

Die Beiträge der Teilkasko werden nach dem gleichen Schema der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet - mit zwei Ausnahmen: Es gibt keine klassischen Schadenfreiheitsklassen und der Beitrag orientiert sich maßgeblich an der Höhe der Selbstbeteiligung. Welche Faktoren genau einen Einfluss auf den jährlichen Versicherungsbeitrag haben, erfahren Sie im Nachfolgenden. 

Grundbeitrag und Optionen

Die Basis der Preisberechnung ist der Grundbeitrag, den jede Kfz-Versicherung individuell festlegt. Hinzu kommen diverse Optionen, mit denen der Versicherungstarif entweder teurer oder günstiger wird. So haben Versicherungsnehmer beispielsweise die Möglichkeit, eine Werkstattbindung zu wählen. Diese greift, sobald ein Schaden von der Teilkasko reguliert werden soll und verpflichtet dann zur Nutzung einer durch die Versicherung vorgegebenen Kfz-Werkstatt. Der Vorteil liegt im Preis - als nachteilig können sich lange Anfahrtswege oder zu strenge Vorgaben erweisen.
Eine weitere Option ist beispielsweise der Marderbiss: Hier ist entscheidend, ob nur direkte Defekte oder auch Folgeschäden von der Versicherung übernommen werden. Ebenso interessant kann die Frage nach der Definition von Haarwild bei einem Wildunfall sein. Basistarife decken oftmals lediglich solche Unfälle ab, bei denen ein nach dem Bundesjagdgesetz als Haarwild definiertes Tier eine Rolle spielt. Wer also beispielsweise mit einem Pferd kollidiert, kann auf den Kosten am eigenen Fahrzeug sitzen bleiben. Das heißt: Neben den Preisen sollten auch die individuellen Leistungen der Teilkasko verglichen werden.

Höhe der Selbstbeteiligung

Ein weiterer Aspekt bei der Preisberechnung für die Teilkasko-Versicherung ist die Selbstbeteiligung, kurz SB. Wer gänzlich auf eine Selbstbeteiligung verzichten möchte, zahlt in der Regel höhere Beiträge. Wer eine hohe SB ansetzt, erhält einen entsprechend günstigeren Versicherungstarif. Als gängige Summe haben sich 150,00 Euro in Deutschland etabliert: Das finanzielle Risiko ist überschaubar und der Rabatt in der Teilkasko ist attraktiv.

Regionalklasse

Wie bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko auch, spielt die Regionalklasse in der Teilkasko-Versicherung eine große Rolle. Sie definiert, wie hoch das Risiko eines Schadens in einer Region ist. Dabei werden allerdings andere Statistiken als bei der Kfz-Haftpflicht herangezogen. Denn für den Versicherer ist bei der Teilkasko nur wichtig, wie viele Fahrzeuge in der Region innerhalb eines Jahres einen Schaden aufwiesen, der durch eine Kasko-Versicherung reguliert werden musste. Für diese Statistik werden beispielsweise Diebstähle, Hagel- und Sturmschäden sowie Wildschäden bzw. -unfälle herangezogen.

Typklasse

Während die Kfz-Haftpflicht lediglich 16 Typklassen (10 - 25) kennt, gibt es bei der Teilkasko-Versicherung 24 Typklassen, von 10 bis 33. Über diesen Faktor wird ausgedrückt, wie hoch das Risiko eines einzelnen Modells ist, in einen von der Teilkasko zu regulierenden Schaden zu geraten. So gibt es beispielsweise Fahrzeuge, die besonders beliebt bei Dieben sind und oft gestohlen werden. Diese Modelle haben aufgrund dieser Statistiken eine höhere Typklasse - die Versicherung wird teurer. Die Typklasse wird jedes Jahr aktualisiert und neu herausgegeben.

Laufleistung und Fahrerkreis

Auch für die Teilkasko ist relevant, wie viele Kilometer jährlich mit dem versicherten Fahrzeug zurückgelegt werden und wie viele Personen mit welcher Erfahrung das Kfz bewegen. Denn mit jedem Kilometer steigt das Risiko eines Steinschlags oder eines Wildunfalls. Das heißt: Vielfahrer zahlen in der Teilkasko mehr als jene Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug seltener bewegen. Teurer wird es außerdem bei einem großen Fahrerkreis. Hier wirken sich vor allem junge FahrerInnen negativ auf den Beitrag aus. 

Schadenfreie Jahre & Vorschäden

Obwohl es bei der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen gibt, werden Vorschäden bei Vertragsabschluss in der Regel berücksichtigt und für die Beitragsberechnung herangezogen. Das heißt: Wer in den vergangenen Jahren einen Vorschaden hatte, muss in der Regel mit einem höheren Beitrag in der Teilkasko rechnen.

Persönliche Umstände

Die Beiträge der Teilkasko können auch von den persönlichen Gegebenheiten abhängen. So ist es beispielsweise vorteilhaft, wenn das Kraftfahrzeug im Normalfall in einer abschließbaren Garage abgestellt wird (Garagenrabatt). Denn so besteht zum einen ein erhöhter Schutz vor Diebstahl. Zum anderen sinkt das Risiko, dass ein Versicherungsfall durch Hagel- oder Sturmschäden eintritt. Auch bestimmte Berufsgruppen und andere Personenkreise können von Rabatten profitieren - am einfachsten lassen sich etwaige Vorteile durch einen unverbindlichen Teilkasko-Vergleich überschauen.

Die Schadensregulierung der Teilkasko

Kommt es zu einem Schadensfall, der durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt ist, so sollten der Zeitpunkt und der Ausmaß des Schadens in jedem Falle dokumentiert werden. Auch das Anfertigen von Fotos und das Benennen von Zeugen kann hilfreich sein, um den Schaden und seinen Hergang abbilden zu können. Üblicherweise rechnet der Dienstleister, also in den meisten Fällen die Kfz-Werkstatt, direkt mit der Kfz-Teilkaskoversicherung ab und erhebt vom Versicherungsnehmer lediglich die Selbstbeteiligung. Im Gegenzug unterzeichnet der Versicherungsnehmer eine Verzichtserklärung als Absicherung für die Kfz-Werkstatt, damit der Kunde die Versicherungssumme nicht selbst einfordert und der Dienstleister auf den Kosten sitzen bleibt.

Dabei ist zu beachten, dass die Versicherungsgesellschaften eingehende Schadensmeldungen mitunter sorgfältig prüfen. Wer einen von der Teilkasko zu regulierenden Schaden einreichen möchte, sollte sich im Zweifel noch vor der Reparatur mit seiner Versicherung in Verbindung setzen, um die Formalitäten der Schadensregulierung klären zu können.

Sonderfall Steinschlagreparatur

Ein Spezialfall bei vielen Kfz-Teilkaskoversicherungen ist die sogenannte Steinschlagreparatur. Spezialfall deshalb, weil die Kfz-Versicherung hier häufig auf die vereinbarte Selbstbeteiligung verzichtet. Das hat allerdings kalkulatorische Hintergründe: Denn aus Steinschlägen werden oftmals Risse, wenn sie nicht mit Kunstharz gefüllt werden. Ein Riss erfordert einen Scheibenaustausch, der schnell in Richtung Tausend Euro gehen kann. Die Reparatur des Steinschlags hingegen kostet die Versicherung im Normalfall etwa 100,00 Euro. Versicherungsnehmer werden also dazu animiert, ihre Windschutzscheiben auf Kosten der Versicherung reparieren zu lassen, bevor daraus ein höherer Schaden resultiert.

Versicherte Schäden

Die Teilkasko versichert eine Vielzahl von Schäden, die das eigene Auto betreffen. Dabei handelt es sich allerdings ausnahmslos um Sachverhalte, die durch Fremdeinwirkung verursacht wurden. Einen Schutz vor selbstverursachten Schäden erhalten Versicherungsnehmer durch die Vollkasko.

Haarwild

Unter der Schadensart Haarwild werden Wildunfälle verstanden, die durch einen Zusammenstoß oder in Folge eines Ausweichmanövers mit Haarwild entstanden sind. Per Definition gehören nur jene Tiere zum Haarwild, die im Bundesjagdgesetz als solche vermerkt sind. Das heißt, dass ein Zusammenstoß mit ausgebrochenen Pferden oder nicht in Deutschland vorkommenden Tieren nicht immer versichert ist. Versicherungsnehmer sollten sich im Vorfeld erkundigen, wie großzügig die Abdeckung der Teilkasko-Versicherung dabei ausfällt.

Außerdem wichtig: Kommt es im Zuge eines Wildunfalls durch Ausweichen zu einem Schaden am Fahrzeug, liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer, dass dafür tatsächlich ein Wildwechsel verantwortlich war. Eine genaue Dokumentation von Zeitpunkt, Schäden und Art des Wildes ist deshalb unerlässlich für eine reibungslose Schadensregulierung.

Brand und Explosion

Der Versicherungsschutz gegen Brand und Explosion deckt prinzipiell Schäden ab, die durch ein unkontrolliertes Feuer entstanden sind und für die nicht der Versicherungsnehmer verantwortlich ist. Ein Beispiel dafür ist die Brandstiftung, bei der das Fahrzeug direkt oder indirekt beschädigt wurde. Oftmals nicht versichert sind hingegen Brandschäden, die durch Bedienfehler des Fahrzeugführers entstanden sind, wie etwa eine falsche Betankung oder das Fallenlassen einer Zigarette im Fahrzeuginnenraum. 

Überschwemmung

Überschwemmungen durch Hochwasser, starke Regenfälle oder Sturmfluten können enorme Schäden an Kraftfahrzeugen verursachen. Die Teilkasko-Versicherung kommt in diesen Fällen dafür auf. Dabei ist jedoch auf den womöglichen Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu achten. Wurde das versicherte Fahrzeug beispielsweise zu einer regenreichen Jahreszeit in einer für Überschwemmungen prädestinierten Senke geparkt, kann die Teilkasko-Versicherung die Schadensregulierung unter Umständen verweigern.

Unwetterschäden & Blitzschlag

Zu Unwetterschäden können die oben genannten Überschwemmungen, aber auch Schäden durch Sturm und Blitzschläge zählen. Die Teilkasko-Versicherung kommt in diesen Fällen beispielsweise für Schäden durch umstürzende Bäume auf. Allerdings ist hier darauf zu achten, dass Schäden durch Panikreaktionen oftmals nicht versichert sind. Ein Beispiel: Kommt es im Zuge eines Blitzschlags zu einem Verreißen des Lenkrads und zu Folgeschäden, so sind diese mitunter nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Gleiches gilt für Kollisionen mit Bäumen, die bereits auf der Straße lagen und für den Fahrzeugführer hätten sichtbar sein können.

Glasbruch

Unter Glasbruch werden Steinschläge oder Risse in den Scheiben eines Fahrzeugs verstanden. Unter bauartbedingten Umständen können auch die Seitenspiegel dazu zählen. Wurden Scheiben durch unbekannte Dritte oder andere äußere Einflüsse beschädigt oder zerstört, kommt die Teilkasko-Versicherung für Reparatur und/oder Ersatz auf. Dabei sind allerdings die Vorschriften der Versicherung zu beachten. Das Schadensbild sowie Ort und Zeit der Beschädigung sollten vom Versicherungsnehmer auf jeden Fall detailliert dokumentiert werden.

Schäden durch Kurzschlüsse

Ein Kurzschluss kann beispielsweise durch einen Marderbiss, durch Verschleiß oder durch unsachgemäße Einbauten entstehen. Schlimmstenfalls kommt es dabei zu einem Schmorbrand, der das komplette Fahrzeug beschädigen kann. Dieser Fall ist von der Teilkasko-Versicherung in der Regel abgedeckt, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig - also beispielsweise durch unsachgemäße Reparaturen oder Umbauten - verursacht wurde. Nicht abgedeckt sind in vielen Basis-Tarifen aber Folgeschäden, wie zum Beispiel ein Ausfall der Elektronik. Versicherungsnehmer sollten ihre Tarife deshalb so wählen, dass auch Folgeschäden durch Marderbisse und Kurzschlüsse versichert sind. 

Schäden durch Diebstahl, Raub und Vandalismus

Kommt es zu einer Entwendung des gesamten Fahrzeugs durch Diebstahl oder Raub, so ersetzt die Teilkasko den Schaden in Form des Restwerts des Fahrzeugs. In einigen Tarifen lässt sich außerdem vereinbaren, dass bei einer Entwendung oder einem Totalschaden der Neuwert bis zum Ablauf einer Frist von beispielsweise 24 Monaten erstattet wird.

Auch Schäden durch Vandalismus werden von der Teilkasko bezahlt - aber nur dann, wenn der oder die Täter unbekannt sind. Denn sind diese bekannt, müssen sie auch für die verursachten Schäden bezahlen. 

Vergleich und Tarifprüfung der Teilkasko lohnt sich

Wer sein neues Fahrzeug beispielsweise nach der Kurzzeitkennzeichen-Versicherung neu und regulär mit Teilkasko versichern möchte, sollte in jedem Falle vorher vergleichen. Dabei lässt sich nicht nur eine Menge Geld sparen - sondern auch Ärger vermeiden. Denn längst nicht jeder Teilkasko-Tarif bietet die gleichen Leistungen. Und nicht immer erweisen sich die günstigsten Angebote als die Besten. Mit dem Versicherungsvergleich der ITS können Sie schnell und einfach die passende Versicherungsgesellschaft für Ihre Ansprüche finden.

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